Allgemeine Musik-Gesellschaft Zürich
GLAM Institution
- Titel / Name
- Allgemeine Musik-Gesellschaft Zürich
- Name
- Allgemeine Musik-Gesellschaft Zürich
- ISIL
- CH-000885-9
- VZ-Sigel
- Zü 167
- Institutionstyp
- Archiv | Bibliothek
- Institutionskategorie
- Nichtamtliches Spezialarchiv, Archiv anderer Kultureinrichtungen | Spezialbibliothek
Adresse / Kontakt
- Strasse und Hausnummer
- Zähringerplatz 6
- PLZ
- 8001
- Ort
- Zürich
- Kanton
- Zürich
- Land
- Schweiz
- Telefon
- +41 44 268 31 81
- musik@zb.uzh.ch
Hintergrundinformationen
- Zeitraum der Aktivität
- 1624 ‒
- Geschichte der Institution
-
Die Allgemeine Musik-Gesellschaft (AMG) wurde 1812 durch den Zusammenschluss der alten Zürcher Musikgesellschaften gegründet, die bis in das 17. Jahrhundert zurückreichten. Dabei übernahm sie deren Notenbestände, die bis in das frühe 20. Jahrhundert stetig erweitert wurden.
Schwerpunkte bilden die Stimmenbücher von Vokal- und Instrumentalmusik des 17. und frühen 18. Jahrhunderts, Partituren, Klavierauszüge und Stimmensätze von Sinfonien, Bühnen- und Chorwerken des 18. und des 19. Jahrhunderts sowie die Orchesterbibliothek aus den ersten Jahrzehnten der 1868 gegründeten Tonhalle-Gesellschaft Zürich.
Daneben enthält des Archiv der AMG neben den Verwaltungsakten, die bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen, den Nachlass des Dirigenten und Komponisten Friedrich Hegar (1841-1927).
Die Bibliothek der Allgemeinen Musik-Gesellschaft Zürich (AMG) umfasst auf 92 Laufmetern gut 4000 Musikalien aus drei Jahrhunderten. Sie gelangte 1917 als Depositum in die Zentralbibliothek Zürich, wo sie sich noch heute befindet und von jedermann eingesehen werden kann.
- Bestandsbeschreibung
-
Musikdrucke, Musikhandschriften, Zeitschriften, Monografien
- Bibliothekarische Bestände
-
4000 Musikalien, 28 Zeitschriften, 316 Monografien
- Archivbestände
-
10 Laufmeter (Vereinsakten, Nachlass Freidrich Hegar)
- URL Findmittel
- https://www.amg-zuerich.ch/ https://www.recherche-portal.ch/
- Zugangsbedingungen
-
Öffentlich auf Voranmeldung; eingeschränkte Benutzung
- Zugänglichkeitsgrad
- Einsichtnahme an Ort und Stelle möglich (vorher anfragen); Fotokopien von Artikeln nur, wenn in keiner A-, B- oder C-Bibliothek lokalisierbar