Archiv Evangelische Kirchgemeinde Warth-Weiningen
GLAM Institution
- Title / Name
- Archiv Evangelische Kirchgemeinde Warth-Weiningen
- Name
- Archiv Evangelische Kirchgemeinde Warth-Weiningen
- ISIL
- CH-002187-4
- Institution type
- Archive
- Institution category
- Church and religious archives
Address / Contact
- Street and number
- Breitwies 4
- Zip code
- 8532
- Location
- Warth
- Canton
- Thurgau
- Country
- Switzerland
- Phone
- +41 52 747 25 00
- sekretariat@evang-warth-weiningen.ch
- Website
- https://www.evang-warth-weiningen.ch/home
Background information
- Period of activity
- 1694 ‒ 2023
- History of the institution
-
1529 Reformation in Weiningen; 1529-1594 Kirche Weiningen dient nur den Reformierten für den Predigtgottesdienst, das Domstift Konstanz besitzt Eigentumsrecht der Kapelle, die Kartause Ittingen hat die niedere Gerichtsbarkeit inne; 1529-1968 paritätische Kirche Weiningen; bis 1567 Pfarrer von Hüttwilen versieht Weiningen 14-täglich; ab 1567-ende 17. Jh. Pfarrer von Pfyn versieht Weiningen; 1593 Wiedererrichtung Altar in Weiningen auf Initiative Kartause Ittingen (Gerichtsherr); 1.5. 1594: Zürich heisst Vertrag von 1593 gut: Altar in Weiningen wird gestattet, darf höchstens 9 Werkschuh tief sein und nicht vergittert werden; nebst neuer Kanzel im Chor wird der Gemeinde auf ihr Ersuchen hin auch der Bau einer Empore bewilligt. Bestimmung des Vertrages sichert den Evangelischen zu, dass sie ungehindert wie bisher an allen Sonn-, Fest- und Feiertagen Predigt hören, Eheschliessungen vornehmen, sowie Taufe und Abendmahl halten können. 1693-1707 Pfarr
er Herder Pfyn wird durch die Zürcher Kirchenbehörde gezwungen, jeden Sonntag in Weiningen zu predigen und anschliessend einen Katechismusunterricht abzuhalten; Gottesdienst im Winter nachmittags, im Sommer 6 Uhr morgen. bis 1693 Pfarrer von Pfyn hält alle 14 Tage Gottesdienst in Weiningen; 1707 Kloster Ittingen gelingt es, einen neuen Altar in der Kirche Weiningen aufzustellen und diesen zu vergittern. Es wird darauf geachtet, dass den Evangelischen für die Feier des Abendmahls genug Raum zwischen Altargitter und Abendmahltisch verbleibt. Einen neuen Abendmahlstisch, in dessen Fuss das Taufbecken aufbewahrt werden kann, soll unter die Kanzel zu stehen kommen. Diese wird zudem repariert. Die Reparaturkosten werden aus dem Kirchenvermögen bestritten und ebenso für den evangelischen Pfarrer ein neuer Predigtrock und für den katholischen Pfarrer (von Uesslingen) ein neuer Chorrock aus dem Kirchengut angeschafft. zwischen 1714-1741 Bau katholisches Mesmerhaus Weiningen; 1.4. 1713
: Gemeinde Weiningen wird erlaubt, eigenen Mesmer zu wählen und aus dem Kirchengut zu besolden. Falls genügend Platz vorhanden sei, dürfe auch der reformierte Mesmer im katholischen Mesmerhaus wohnen. Weiter wird den Evangelischen zugestanden, einen eigenen Taufstein in der Kirche aufzustellen; 1729 Weininger beklagen sich, dass sie seit 1713 nicht mehr öffentlich Rechenschaft über das Kirchengut erhielten. In Anwesenheit des Kirchenpflegers sprächen die Mönche lateinisch, damit dieser nichts verstehe. Zudem habe das Kloster Holz aus dem Kirchenwald veräussert, um damit Kapitalschulden begleichen zu können; dies sei aber ohne Wissen der Evangelischen geschehen. Ausserdem beanstandeten die Reformierten, dass der Kollator kein Geld aus dem Kirchengut zur Verfügung stelle, um nur die dringendsten Unterhaltsarbeiten an Kirche und Friedhofmauer vornehmen zu können; nach 1729 Evangelische Weininger beschweren sich, der Grasnutzen des Friedhofs komme nur dem katholischen Mesmer zugute. Der Friedhof werde nicht eingezäunt, die Armen erhielten nichts aus dem Kirchenfonds und ein evangelisches Mesmerhaus wolle man nicht bauen lassen. (Weiningen zählte damals 34 evangelische und lediglich 3 katholische Haushaltungen.); 1734 Kirchengut zwischen den beiden Konfessionen wird geteilt; Friedhof und Kirchenholz werden nach einem Augenschein aufgeteilt. Bisher wurde das gemeinsame Kirchengut von der Kartause verwaltet. 1739 Domkapitel Konstanz erlaubt Weiningern, «auss des Kirchleins inkünften», eine «wollanständige Kirchen-Uhr» machen zu lassen; 1800 Weckinger (bislang Herdern) erkaufen sich in Weiningen das Beerdigungsrecht (210 Gulden), das sie in Herdern verloren hatten. Damit kaufen sie sich zugleich ins Schul- und Kirchengut ein. 1804 Kollatur von Pfyn geht an Kanton Thurgau. 1833 Warth bildet eigene katholische Pfarrei. nach 1840 Kollatur geht an Kirchgemeinde Pfyn; 1848 Schaffung protestantische Kirchgemeinde Uesslingen als Filiale von Hüttwilen; Pro testanten von Warth gehören zu Urc
- Description of collections
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Unikates Behördeschriftgut und Pfarramtsakten, Armenakten bis 1966
- Archival collection
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2 Laufmeter
- Other research tools
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elektronisches Bestandesregister
- Access conditions
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Registerbücher sind über Mikrofilm im Staatsarchiv des Kantons Thurgau in Frauenfeld einsehbar. Andere Anfragen: Schriftlich und nach Voranmeldung.
- Accessibility code
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